Unfallgutachten
Unfallgutachten in Berlin und Brandenburg schnell & unabhängig. IBR – Ihr freier Kfz-Gutachter – erstellt das rechtssichere Schadengutachten. Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!
Unfall? Jetzt richtig handeln!
Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten beanspruchen!
Sie hatten unverschuldet einen Verkehrsunfall? Das ist ärgerlich genug. Lassen Sie sich jetzt nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen! Als Geschädigter haben Sie in Deutschland das freie Wahlrecht eines eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen und eines Fachanwalts. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.
Wir erstellen schnell, transparent und unabhängig Ihr Kfz Unfallgutachten in Berlin und Brandenburg und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Schadenersatz kommen.
Rufen Sie uns jetzt an für eine kostenlose Erstberatung: 0176 859 543 92
Unfallgutachten vom Ingenieurbüro Rein –
Ihr rechtssicheres Dokument nach dem Verkehrsunfall!
Ein Kfz Unfallgutachten, oft auch Schadengutachten genannt, ist ein detailliertes und rechtssicheres Dokument, das von einem qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt wird, um den vollständigen Schaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall festzustellen und zu beziffern.
Im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, der lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten auflistet, erfüllt das Gutachten mehrere essenzielle Funktionen:
- Beweissicherung: Es dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begutachtung umfassend (inklusive Fotos), was bei späteren Streitigkeiten mit der Versicherung als unanfechtbarer Beweis dient.
- Schadenumfang: Es erfasst nicht nur die sichtbaren, sondern auch die verdeckten Schäden und legt den exakten Reparaturweg fest.
- Basis für die Schadensregulierung: Es ist die einzige Grundlage, um alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollständig geltend zu machen.
Ihr Weg zum Gutachten: So unterstützen wir Sie
Wir wissen, dass Sie nach einem Unfall schnelle Hilfe benötigen. Deshalb bieten wir Ihnen einen umfassenden und unkomplizierten Service in Berlin und Brandenburg:
1. Kostenlose Erstberatung: Sie rufen uns an. Wir klären alle Fragen zu Ihrem Unfallschaden und Ihren Rechten.
2. Besichtigungstermin: Wir kommen zeitnah zu Ihnen – ob nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt – zur Begutachtung des Schadens.
3. Erstellung des Gutachtens: Ihr Schadengutachten wird zügig, detailliert und präzise erstellt.
4. Versand: Wir übernehmen auf Wunsch die direkte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und/oder Ihrem Rechtsanwalt, damit Sie entlastet sind.
Warum ein unabhängiges Kfz Gutachten unverzichtbar ist
Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Versicherung! Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und verfolgen eigene Interessen: die Regulierungskosten so gering wie möglich zu halten. Ein unabhängiges Schadengutachten hingegen dient ausschließlich Ihrem Interesse und stellt sicher, dass alle relevanten Positionen rechtssicher erfasst werden:
- Höhe des Schadens: Genaue Feststellung der Reparaturkosten.
- Wiederbeschaffungswert: Bestimmung des Wertes vor dem Unfall (wichtig bei einem Totalschaden).
- Restwert: Feststellung des aktuellen Verkaufs- bzw. Verwertungswertes (wichtig wenn die Reparaturkosten bei 50% oder mehr des Wiederbeschaffungswertes liegen)
- Nutzungsausfallentschädigung: Entschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, sprich die Dauer des Werkstattaufenthaltes oder die Wiederbeschaffungsdauer im Totalschadenfall.
- merkantile Wertminderung: Berücksichtigung des Minderwerts, den Ihr repariertes Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleidet (Kaufhemmung bei einem Fahrzeug mit einem reparierten Schaden im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug).
- Angaben zu Alt- und Vorschäden: Dokumentation des Zustands, um eine klare Abgrenzung zum aktuellen Unfallschaden zu gewährleisten.
Mit unserem Kfz Unfallgutachten haben Sie ein objektives und rechtlich fundiertes Beweismittel in der Hand, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durchzusetzen.
Verkehrsunfall – Schuldfrage unklar?
Wir gehen auf 3 mögliche Szenarien bei einem Verkehrsunfall ein.
1. Sie tragen keine Schuld (Haftpflichtschaden)?
Lassen Sie sich ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellen!
– Bei einem Haftpflichtschadenfall sollten Sie immer einen neutralen Kfz-Gutachter ihrer Wahl beauftragen. Gutachter der gegnerischen Versicherung darf abgelehnt werden.
– Sie können entscheiden ob das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert werden soll, oder Sie die Reparaturkosten ausgezahlt bekommen möchten (fiktive Abbrechnung) und das Geld für andere Zwecke verwenden. Bei einer fiktiven Auszahlung wird die Netto Reparatursumme (also ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt.
-> Wichtig: Sollten Sie das Fahrzeug nach einem Unfall in Eigenregie sach- und fachgerecht instandsetzen, lassen Sie sich unbedingt eine Reparaturbestätigung von einem Kfz Sachverständigen anfertigen. Denn bei einem späteren, neuen Unfall müssen Sie nachweisen können, dass der erste Schaden vollständig behoben war. Ohne diesen Nachweis könnte die Versicherung argumentieren, es handle sich um einen Altschaden.
– Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Fahrzeugwert vor dem Unfall ist geringer als die Reparaturkosten) zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand. Diese Summe setzt sich aus der Differenz des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes.
– Die Gutachterkosten, sowie die Kosten eines Fachanwaltes trägt die gegnerische Versicherung!
2. Sie haben den Verkehrsunfall verursacht (Kaskoschadenfall)?
In diesem Fall hat die eigene Versicherung das Weisungsrecht!
– Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, gelten im Kaskofall (selbst verschuldeter Unfall, Vandalismus, Wildschaden, etc.) andere Regeln. Ihre eigene Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) hat hier grundsätzlich ein Weisungsrecht.
– Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Kfz-Versicherung. Dies ist eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit).
– Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners (Sach- und Personenschäden). Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, reguliert diese den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung).
– Im Fall, dass das Gutachten des Versicherers Ihrer Ansicht nach den Schaden zu niedrig bewertet hat, kann es ratsam sein ein weiteres Gutachten von einem unabhängigen Gutachter ihrer Wahl erstellen zu lassen – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass Sie dann die Kosten für den Gutachter möglicherweise selbst tragen müssen!
-> Wichtig: In den meisten Kaskofällen entscheidet die Versicherung, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Diese Kosten trägt dann die Versicherung. Dennoch können Sie vorab bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob Sie selbst einen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen dürfen. Sollte die Versicherung dem zustimmen, lassen Sie sich dieses zwingend schriftlich bestätigen!
3. Sie tragen eine Teilschuld am Verkehrsunfall?
Beide Versicherungen regiulieren nach einer vorab festgellegten Quote.
– Eine Haftungsteilung wird häufig in Situationen angenommen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann (unaufklärbarer Unfallhergang) oder wenn beide Fahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen.
– Meistens wird nach einer 50:50 Quote reguliert, aber die Haftungsquote (Prozentangabe) kann auch anders ausfallen (z.B.: 20:80).
– Sie erhalten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nur den Anteil Ihres Schadens ersetzt, der Ihrer Nicht-Schuld entspricht. Den Rest müssen Sie selbst bzw. ihre Vollkaskoversicherung tragen.
-> Wichtig: Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung haben, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit des Quotenvorrechts. Durch das Quotenvorrecht können Sie bei Teilschuld oft deutlich mehr Geld von der gegnerischen Versicherung erhalten, als wenn Sie nur mit der gegnerischen Haftpflicht abrechnen würden. Es ist eine sehr komplexe Materie, weshalb die Abwicklung fast immer über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen sollte.
KFZ-Verkehrsunfall
Deine wichtigsten To-dos an der Unfallstelle
- Warnblinker anmachen, Warnweste anlegen, Warndreieck in ca. 100m Abstand aufstellen.
- Kurze Lagemeldung: Wer? Was? Wo? Wie viele? Welche Verletzungen?
- Immer bei Verletzten, großem Schaden, Streit, Alkohol/Flucht/Unklarheiten, Autobahn.
- Nummernschilder, Spuren, Positionen, Umgebung, Wetter, Schäden an allen Fahrzeugen.
- Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung + Policennummer, Fahrzeugtyp.
- Einen neutralen und unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung oder amtliche Vorgaben.
Bei Aufnahmen von Fotos/Videos berücksichtigen Sie bitte die aktuellen Richtlinien des Datenschutzes und achten Sie zu jeder Zeit auf die Eigensicherung.
Meistgestellte Fragen:
Was ist ein Kfz-Unfallgutachten?
Ein Kfz-Unfallgutachten ist eine detaillierte, unabhängige Bewertung der Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es dient als offizielle Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?
Ein Unfallgutachten (Schadengutachten) ist besonders empfehlenswert und in der Regel notwendig bei Schäden, die über einem sogenannten Bagatellschaden liegen (ab ca. 1.000 Euro). Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten ausreichen. Da es meistens sehr schwer ist vorab die Schadenhöhe abzuschätzen, raten wir Ihnen auch bei einem vermeintlich kleinen Kratzer sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beraten.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Vollumfängliche Schadensdokumentation – präzise und umfassend für eine lückenlose Beweissicherung.
Präzise Berechnung der Reparaturkosten – für eine faire und transparente Schadensregulierung.
Merkantile Wertminderung – damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.
Ermittlung von Restwert und Wiederbeschaffungswert – essenzielle Faktoren für eine korrekte Entschädigung bei einem Totalschaden.
Bestimmung der Nutzungsausfallklasse – falls Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Wenn Sie unschuldig an einem Verkehrsunfall sind (Haftpflichtschaden), muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten vollständig übernehmen. Es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung unter Druck setzen oder beeinflussen!
Wie sieht es bei selbst verschuldetem Unfallschaden (Kaskoschaden) oder höherer Gewalt?
Selbst verschuldete Unfallschäden oder Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Hagelschäden) sind sogenannte Kaskoschäden. In diesen Fällen muss der Schaden an die Versicherung gemeldet werden, denn diese hat hier Weisungsrecht und wird ggf. selbst einen Kfz- Gutachter beauftragen. Sollte die Versicherung Ihnen freistellen einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, sollten Sie sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie haben das Recht auf eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Das bedeutet, die Versicherung zahlt Ihnen den im Gutachten ermittelten Betrag (abzüglich Mehrwertsteuer, falls Sie nicht reparieren lassen), und Sie können das Geld verwenden, wie Sie möchten!
Was ist der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, die in der Regel von einer Werkstatt erstellt wird und oft nur sichtbare Schäden berücksichtigt. Ein Unfallgutachten hingegen ist eine umfassende, rechtssichere Dokumentation des gesamten Schadens (sichtbar und unsichtbar), inklusive detaillierter Kalkulation, Feststellung der Wertminderung, des Wiederbeschaffungs- und Restwerts. Es ist die Basis für die Geltendmachung aller Ihrer Ansprüche.
