Kurzgutachten – Für kleine Schäden die schnelle Lösung

Sie hatten einen Unfall und sind sich unsicher, ob ein Kurzgutachten ausreicht?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung! Wir prüfen Ihren Fall und leiten alle weiteren Schritte zur schnellen Schadensregulierung für Sie ein.

Kurzgutachten für Kraftfahrzeuge:

Ihre schnelle und rechtssichere Schadensdokumentation

Der schnelle Weg zur fairen Entschädigung bei Bagatellschäden

Ein Unfall – und sei er noch so klein – ist immer ärgerlich. Doch bei Bagatellschäden (meist bis ca. 1000 € Reparaturkosten) stellt sich oft die Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ist ein vollständiges Unfallgutachten nötig?

Die Antwort ist: Setzen Sie auf ein Kurzgutachten für Ihr Kraftfahrzeug.

Das Kurzgutachten ist die ideale, rechtssichere und schnelle Lösung, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung effektiv durchzusetzen, ohne den Aufwand eines Vollgutachtens betreiben zu müssen. Es sichert die Beweise, schätzt die Reparaturkosten realistisch ein und schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung.

Was genau ist ein Kfz-Kurzgutachten und wann brauche ich es?

Das Kfz-Kurzgutachten ist eine kompakte und dennoch umfassende Form der Schadensdokumentation durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es ist speziell für Schäden an der sogenannten Bagatellgrenze konzipiert, die in der Regel bei etwa 1000 Euro liegt.

Sie benötigen ein Kurzgutachten, wenn:

  • Es sich um einen Bagatellschaden handelt (kleinere Kratzer, Parkrempler, leichte Dellen).
  • Sie den Schaden beweissicher dokumentieren wollen (wichtig bei strittiger Schuldfrage oder später auftretenden Problemen).
  • Sie die Reparaturkosten präzise kalkuliert benötigen.
  • Sie sicherstellen möchten, dass die gegnerische Versicherung fair reguliert und keine unberechtigten Abzüge vornimmt.

⚠️ Wichtig: Ein einfacher Kostenvoranschlag (KVA) der Werkstatt ist lediglich eine kaufmännische Schätzung und enthält keine Fotos oder umfassende Beschreibungen zur Beweissicherung. Das Kurzgutachten bietet hier deutlich mehr Sicherheit und ist gerichtstauglich!

Inhalte: Was umfasst ein Kurzgutachten für Ihr Auto?

Obwohl kompakter als ein Vollgutachten, beinhaltet das Kurzgutachten alle relevanten

Informationen, um den Schaden schnell und fair abzuwickeln:

  • Fahrzeugdaten: Genaue Identifikation des Fahrzeugs (FIN, Ausstattung, Kilometerstand).
  • Umfassende Fotodokumentation: Detaillierte Bilder der Beschädigungen.
  • Schadensbeschreibung: Genaue Beschreibung der Art und des Umfangs des Unfallschadens.
  • Kalkulation der Reparaturkosten: Präzise Berechnung des Schadens, basierend auf Sachverständigen-Kalkulationssystemen.
  • Stundenverrechnungssätze: Angabe der örtlich üblichen Verrechnungssätze.
  • Stellungnahme zur Verkehrssicherheit.

Hinweis: Im Gegensatz zum Vollgutachten werden bei einem reinen Kurzgutachten meistens keine Positionen wie Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert berechnet, da dies bei geringfügigen Schäden oft nicht relevant ist oder gesondert geprüft werden muss.

    Ihre Vorteile durch ein unabhängiges Kurzgutachten

    Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten für das Kurzgutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

    Ihre Nutzen eines Kurzgutachtens im Überblick:

    • Ausführliche Fotodokumentation des Schadens und des Fahrzeugzustands als Absicherung bei späteren Streitigkeiten oder Mängeln.
    • Professionelle Ermittlung der Reparaturkosten inklusive Ersatzteilpreisen und Arbeitslöhnen für eine faire Entschädigung und Schutz vor Kürzungen durch die Versicherung.
    • Kürzere Bearbeitungszeit als bei einem Vollgutachten, dadurch schnellere Schadensabwicklung und Auszahlung.
    • Erstellt durch einen unabhängigen Sachverständigen, oft mit Angabe zur Verkehrssicherheit. Gilt als ein Gerichtstaugliches Dokument, falls notwendig.

    Fazit:

    Bei einem Haftpflichtschaden im Bereich der Bagatellgrenze ist ein Kurzgutachten oft die bessere Wahl als ein reiner Kostenvoranschlag, um die Beweissicherung und die Geltendmachung aller Ansprüche sicherzustellen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.